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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - L 27 R 1235/09   

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https://dejure.org/2010,20828
LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - L 27 R 1235/09 (https://dejure.org/2010,20828)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.10.2010 - L 27 R 1235/09 (https://dejure.org/2010,20828)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - L 27 R 1235/09 (https://dejure.org/2010,20828)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 303/09 B
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - L 27 R 1235/09
    Soweit der Kläger beantragt hat, es möge von Amts wegen ein weiteres orthopädisches Gutachten eingeholt werden, handelt es sich bereits nicht um einen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG), denn der Kläger hat kein konkretes Beweisthema bezeichnet, so dass der Beweisantrag letztlich darauf abzielt, erst aus der Beweisaufnahme die Grundlage für weiteren Sachvortrag zu gewinnen (vgl. BSG, Beschluss vom 19. November 2009, B 13 R 303/09 B, Juris, Randnrn. 11f.).
  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 32/90

    Zurückweisung eines Antrags nach § 109 SGG

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - L 27 R 1235/09
    Soweit der Kläger beantragt hat, gem. § 109 SGG den Facharzt für Orthopädie Dr. H gutachtlich zu hören, war dem nicht zu entsprechen, denn bereits das Sozialgericht hat dem Antrag nach § 109 SGG durch Einholung des Gutachtens des Dr. K entsprochen und es ist weder ersichtlich noch vorgetragen, dass seit der Erstellung jenes Gutachtens eine neue Sachlage eingetreten wäre (vgl. BSG, Urteil vom 14. Mai 1991, 5 RJ 32/90, Juris, Randnr. 16).
  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 247/09 B

    Besteht eine Pflicht zur Beschäftigung mit Fachaufsätzen?

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - L 27 R 1235/09
    Allerdings müssen die erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret bezeichnet werden (vgl. BSG, Beschluss vom 19. November 2009, B 13 R 247/09 B, Juris, Randnrn. 10f.).
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